Methodik

Hier steht, nach welchen Regeln klardosiert Produkte aufnimmt, woher die Zahlen stammen und wie wir uns finanzieren.

Kriterien für Produkte

Quellen

Grundlage sind Primärquellen und Fachinformationen:

  1. EFSA, Overview on Tolerable Upper Intake Levels, Version 11 (Aug. 2025)
  2. BfR-Stellungnahme 006/2024, Methodik Höchstmengenvorschläge
  3. BfR-Stellungnahme 007/2024, Vitamin D (P95 NVS II 14–80 J.: 11,1 µg)
  4. BfR-Stellungnahme 008/2024, Vitamin B6 (P95 NVS II Erwachsene bis 6,8 mg)
  5. EFSA NDA 2012, EPA/DHA/DPA: zusätzliche Zufuhr bis 5 g/Tag unbedenklich (Erwachsene)
  6. Richtlinie 2002/46/EG, Anhang II (zulässige Verbindungen); Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 (Unionsliste neuartiger Lebensmittel)
  7. EU-Register der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben, Verordnung (EU) Nr. 432/2012

Höchstmengen: UL minus P95

Die tolerierbare Höchstmenge (UL) der EFSA gilt oft für die Gesamtzufuhr. Wer viel über Lebensmittel aufnimmt, hat weniger Spielraum für Supplemente. Deshalb ziehen wir die hohe Nahrungszufuhr (95. Perzentil, P95, aus der Nationalen Verzehrsstudie II) von der UL ab. Gilt die UL nur für zugesetzte Formen, ist der Cap gleich der UL. Ohne UL gibt es keinen numerischen Cap. Cap-Set: efsa_ul_minus_p95_2026_10.

Beispiel Vitamin D: 100 µg − 11,1 µg = 88,9 µg. Beispiel Vitamin B6: 12 mg − 6,8 mg = 5,2 mg.

Obergrenzen für Supplemente: UL, P95 und Cap je Nährstoff
NährstoffUL (EFSA)P95 NahrungCap SupplementGeltungsbereich der ULQuelle
Vitamin D100 µg11,1 µg88,9 µg
Cap = UL − P95 = 100 − 11,1 = 88,9 µg
Gesamtzufuhr aus allen Quellen
EFSA, Overview on Tolerable Upper Intake Levels, Version 11 (Aug. 2025)
BfR-Stellungnahme 007/2024, Vitamin D (P95 NVS II 14–80 J.: 11,1 µg)
Vitamin B612 mg6,8 mg5,2 mg
Cap = UL − P95 = 12 − 6,8 = 5,2 mg
Gesamtzufuhr aus allen Quellen
EFSA, Overview on Tolerable Upper Intake Levels, Version 11 (Aug. 2025)
BfR-Stellungnahme 008/2024, Vitamin B6 (P95 NVS II Erwachsene bis 6,8 mg)
Magnesium250 mgk. A.250 mg
Cap = UL = 250 mg (UL gilt nur für zugesetzte Formen).
UL gilt für leicht dissoziierbare Salze und Verbindungen in Supplementen
nur zugesetzte Formen bzw. Supplemente
EFSA, Overview on Tolerable Upper Intake Levels, Version 11 (Aug. 2025)
Folat (Folsäure, 5-MTHF)1.000 µgk. A.1.000 µg
Cap = UL = 1.000 µg (UL gilt nur für zugesetzte Formen).
nur zugesetzte Formen bzw. Supplemente
EFSA, Overview on Tolerable Upper Intake Levels, Version 11 (Aug. 2025)
Niacin (als Nicotinamid)900 mgk. A.900 mg
Cap = UL = 900 mg (UL gilt nur für zugesetzte Formen).
Produkte mit Nikotinsäure (UL 10 mg) werden nicht kuratiert
nur zugesetzte Formen bzw. Supplemente
EFSA, Overview on Tolerable Upper Intake Levels, Version 11 (Aug. 2025)
EPA + DHA5.000 mgk. A.5.000 mg
Cap = UL = 5.000 mg (UL gilt nur für zugesetzte Formen).
Kein UL; EFSA-Unbedenklichkeitsmenge für zusätzliche Zufuhr
nur zugesetzte Formen bzw. Supplemente
EFSA NDA 2012, EPA/DHA/DPA: zusätzliche Zufuhr bis 5 g/Tag unbedenklich (Erwachsene)

Der Cap ist eine vorsichtige Planungsgröße von klardosiert, keine Dosierempfehlung.

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