Vitamin B Komplex: Formen, B6-Höchstmenge und Einheiten
Geprüft von Peter Marggraff, zuletzt aktualisiert
Kurz gesagt: Ein Vitamin B Komplex bündelt mehrere B-Vitamine in einem Präparat. Die wichtigste Zahl ist die Menge Vitamin B6 je Tagesdosis: Die EFSA nennt 12 mg pro Tag aus allen Quellen als Höchstmenge [1]. Nach Abzug der Zufuhr aus der Nahrung bleiben als Obergrenze für Supplemente 5,2 mg [1][2]; das BfR schlägt für ein einzelnes Produkt nur 0,9 mg vor [2].
Formen im Vergleich: P-5-P, Methylfolat und Methylcobalamin
Im klardosiert-Katalog gilt ein B-Komplex mit Coenzym-Formen als bevorzugt. Gemeint sind Formen, die auch im Körper vorkommen (Begründung im Katalog). Das ist eine redaktionelle Einstufung nach Vorkommen und Quellenlage, keine Aussage über eine stärkere Wirkung. Für den Vergleich zählt weiter die Menge in mg oder µg je Tagesdosis.
| Form | Vitamin | Eintrag in Anhang II der RL 2002/46/EG | Einstufung im Katalog |
|---|---|---|---|
| Pyridoxal-5′-phosphat (P-5-P) | Vitamin B6 | gelistet als „pyridoxal 5′-phosphate“ | bevorzugt (B-Komplex mit Coenzym-Formen) |
| Calcium-L-Methylfolat | Folat | gelistet als „calcium-L-methylfolate“ | bevorzugt (B-Komplex mit Coenzym-Formen) |
| (6S)-5-Methyltetrahydrofolsäure, Glucosaminsalz (Handelsname Quatrefolic) | Folat | gelistet als „(6S)-5-methyltetrahydrofolic acid, glucosamine salt“ | bevorzugt (B-Komplex mit Coenzym-Formen) |
| Methylcobalamin | Vitamin B12 | gelistet als „methylcobalamin“ | bevorzugt |
Auf dem Etikett steht die Verbindung oft mit Namen oder Abkürzung. Ob sich die mg-Angabe auf das Vitamin oder auf die Verbindung bezieht, steht in der Nährwerttabelle.
Vitamin B6: Höchstmenge mit Rechenweg
Bei Vitamin B6 ist die Menge je Tagesdosis am engsten begrenzt. Die EFSA hat die tolerierbare Höchstmenge (UL) für Erwachsene 2023 von 25 auf 12 mg pro Tag gesenkt [1]. Grundlage sind Berichte über Schäden an peripheren Nerven (Neuropathie) bei dauerhaft hoher Zufuhr.
Rechenweg von klardosiert: UL minus Zufuhr aus der Nahrung. Als Zufuhr verwenden wir den höchsten 95. Perzentilwert der Erwachsenen aus der Nationalen Verzehrsstudie II (6,8 mg, nach BfR [2]). Also 12 mg − 6,8 mg = 5,2 mg pro Tag als Obergrenze für alle Supplemente zusammen [1][2]. Der Nährstoffbezugswert beträgt 1,4 mg; auf Etiketten stehen 5,2 mg daher als rund 371 % und die UL von 12 mg als rund 857 %.
Das BfR geht weiter und schlägt für ein einzelnes Nahrungsergänzungsmittel höchstens 0,9 mg Vitamin B6 je Tagesdosis vor (für Personen ab 15 Jahren) [2]. Der Vorschlag rechnet mit der Altersgruppe 15 bis 17 Jahre: UL 10,7 mg minus Zufuhr 7,1 mg ergibt 3,6 mg. Diese Restmenge wird zu gleichen Teilen auf Supplemente und angereicherte Lebensmittel verteilt (1,8 mg) und wegen möglicher Mehrfacheinnahme halbiert (0,9 mg) [2].
Beide Werte, 5,2 mg von klardosiert [1][2] und 0,9 mg vom BfR [2], sind Empfehlungen und keine verbindlichen Höchstmengen. Das BfR richtet seinen Vorschlag an das Risikomanagement als Grundlage für Höchstmengen auf EU-Ebene. Wer die Menge im Blick behalten will, addiert Vitamin B6 aus allen Präparaten, auch aus Multivitaminen.
Einheiten: mg und µg nicht verwechseln
Vitamin B6 wird in mg angegeben, Folat und Vitamin B12 in µg. 1 mg entspricht 1.000 µg. Beim Vergleich zweier Präparate gleiche Einheiten verwenden und die Menge je Tagesdosis betrachten, nicht je Kapsel oder Tablette.
Novel-Food-Status der Coenzym-Formen
Katalog-Eintrag für den B-Komplex mit Coenzym-Formen: zugelassen (RL 2002/46/EG Anhang II und VO (EU) 2017/2470: gilt nur für dort gelistete Verbindungen (z. B. Pyridoxal-5-phosphat, Quatrefolic/Calcium-L-Methylfolat, Methylcobalamin); kein Benfotiamin).
Die Einstufung gilt nur für die dort gelisteten Verbindungen. Sie gilt ausdrücklich nicht für Benfotiamin.
B-Komplex oder Einzelpräparat?
Ein Komplex enthält jede Komponente in einer festen Menge. Wer zusätzlich Einzelpräparate nimmt, etwa Vitamin B12, addiert die Mengen. Wer bereits ein Multivitamin unbekannter Zusammensetzung nimmt, trägt die Mengen im Konfigurator ein; ohne diese Angaben empfiehlt klardosiert keinen zusätzlichen B-Komplex.
Dosis und Höchstmenge
Die Tabelle zeigt für die acht B-Vitamine den EFSA-Wert und den Cap von klardosiert. Für Vitamin B6 wirkt die Höchstmenge als Engpass, siehe Rechenweg oben. Für Folat gilt die UL von 1.000 µg nur für zugesetzte Formen, also nicht für Folat aus Lebensmitteln [1]. Bei Niacin bezieht sich die UL von 900 mg auf Nicotinamid; Nicotinsäure hat eine deutlich niedrigere UL von 10 mg [1], weshalb klardosiert solche Produkte nicht aufnimmt.
Für Vitamin B1, B2, Pantothensäure, Biotin und Vitamin B12 hat die EFSA keine UL abgeleitet, weil Daten fehlen bzw. keine schädlichen Wirkungen bekannt sind. Das bedeutet nicht, dass beliebige Mengen sinnvoll sind; es gibt dann keinen numerischen Cap.
| Nährstoff | UL (EFSA) | P95 Nahrung | Cap Supplement | Geltungsbereich der UL | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Vitamin B6 | 12 mg | 6,8 mg | 5,2 mg Cap = UL − P95 = 12 − 6,8 = 5,2 mg | Gesamtzufuhr aus allen Quellen | EFSA, Overview on Tolerable Upper Intake Levels, Version 11 (Aug. 2025) BfR-Stellungnahme 008/2024, Vitamin B6 (P95 NVS II Erwachsene bis 6,8 mg) |
| Folat (Folsäure, 5-MTHF) | 1.000 µg | k. A. | 1.000 µg Cap = UL = 1.000 µg (UL gilt nur für zugesetzte Formen). | nur zugesetzte Formen bzw. Supplemente | EFSA, Overview on Tolerable Upper Intake Levels, Version 11 (Aug. 2025) |
| Niacin (als Nicotinamid) | 900 mg | k. A. | 900 mg Cap = UL = 900 mg (UL gilt nur für zugesetzte Formen). Produkte mit Nikotinsäure (UL 10 mg) werden nicht kuratiert | nur zugesetzte Formen bzw. Supplemente | EFSA, Overview on Tolerable Upper Intake Levels, Version 11 (Aug. 2025) |
| Vitamin B1 | k. A. | k. A. | kein Cap Kein numerischer Cap, da keine UL vorliegt. | keine UL festgelegt | EFSA, Overview on Tolerable Upper Intake Levels, Version 11 (Aug. 2025) |
| Vitamin B2 | k. A. | k. A. | kein Cap Kein numerischer Cap, da keine UL vorliegt. | keine UL festgelegt | EFSA, Overview on Tolerable Upper Intake Levels, Version 11 (Aug. 2025) |
| Pantothensäure | k. A. | k. A. | kein Cap Kein numerischer Cap, da keine UL vorliegt. | keine UL festgelegt | EFSA, Overview on Tolerable Upper Intake Levels, Version 11 (Aug. 2025) |
| Biotin | k. A. | k. A. | kein Cap Kein numerischer Cap, da keine UL vorliegt. | keine UL festgelegt | EFSA, Overview on Tolerable Upper Intake Levels, Version 11 (Aug. 2025) |
| Vitamin B12 | k. A. | k. A. | kein Cap Kein numerischer Cap, da keine UL vorliegt. | keine UL festgelegt | EFSA, Overview on Tolerable Upper Intake Levels, Version 11 (Aug. 2025) |
Der Cap ist eine vorsichtige Planungsgröße von klardosiert, keine Dosierempfehlung. Die Herleitung steht auf der Seite Methodik.
Worauf beim Produkt achten
- Vitamin B6 in mg je Tagesdosis ablesen und mit 5,2 mg (Obergrenze von klardosiert) [1][2] und 0,9 mg (BfR-Vorschlag) [2] vergleichen; Mengen aus allen Präparaten addieren.
- Angegebene Formen prüfen: P-5-P oder Pyridoxin, Folsäure oder Methylfolat, Methylcobalamin oder Cyanocobalamin.
- Einheiten (mg oder µg) und Anzahl der Kapseln oder Tabletten pro Tagesdosis beachten.
- Zusatzstoffe in der Zutatenliste prüfen: Füllstoffe, Trennmittel, Farbstoffe, Überzüge.
- Einen Laborbericht oder Prüfbericht zur Charge anfordern, wenn der Hersteller ihn anbietet.
- Bei bevorstehender Blutabnahme das Labor über die Einnahme von Biotin informieren.
Zugelassene Angaben (EU-Register)
Vitamin B6 trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei.Gilt nur für Produkte mit mindestens 0,21 mg je Tagesdosis (mindestens 15 % NRV pro Tagesdosis).
Vitamin B12 trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei.Gilt nur für Produkte mit mindestens 0,375 µg je Tagesdosis (mindestens 15 % NRV pro Tagesdosis).
Vitamin B12 trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei.Gilt nur für Produkte mit mindestens 0,375 µg je Tagesdosis (mindestens 15 % NRV pro Tagesdosis).
Wortlaut nach Verordnung (EU) Nr. 432/2012. Diese Seite spricht keine Wirkversprechen aus.
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Zum KonfiguratorSo arbeiten wir: Methodik und Quellen
Quellen
- EFSA, Overview on Tolerable Upper Intake Levels, Version 11 (Aug. 2025): UL für Vitamin B6 (12 mg/Tag), Folat, Niacin; keine UL für B1, B2, Pantothensäure, Biotin, B12
- BfR-Stellungnahme 008/2024 vom 22.02.2024: Aktualisierung (2024) Höchstmengenvorschläge für Vitamin B6 (Rechenweg, 0,9 mg je Tagesdosis, P95 NVS II)
- BfR-Stellungnahme 006/2024 vom 22.02.2024: Aktualisierte Höchstmengenvorschläge für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln
- Richtlinie 2002/46/EG, Anhang II (zulässige Vitamin- und Mineralstoffverbindungen; EU-Text in der über legislation.gov.uk abrufbaren Fassung, spätere Änderungen nicht geprüft)
- Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470, Unionsliste neuartiger Lebensmittel (Novel-Food-Status der Coenzym-Formen laut Katalog)
- Verordnung (EU) Nr. 432/2012, Anhang: zugelassene gesundheitsbezogene Angaben mit Verwendungsbedingungen (englischer Wortlaut über legislation.gov.uk; deutscher Wortlaut im EU-Register der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben)
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung.