Vitamin D Überdosierung: Höchstmenge nachvollziehbar eingeordnet

Geprüft von Peter Marggraff, zuletzt aktualisiert

Kurz gesagt: Die EFSA nennt für Erwachsene eine tolerierbare Höchstmenge von 100 µg Vitamin D pro Tag aus allen Quellen [1]. klardosiert zieht davon die hohe Zufuhr aus der Nahrung (P95: 11,1 µg [2]) ab und begrenzt Supplemente auf 88,9 µg pro Tag [1][2]. Die Tabelle zeigt den Rechenweg.

Warum UL minus P95?

Die UL der EFSA gilt für die Gesamtzufuhr. Wer bereits viel Vitamin D über Lebensmittel aufnimmt, hat weniger Spielraum für Supplemente. Das 95. Perzentil (P95) der Nahrungszufuhr beschreibt Personen mit hoher Zufuhr. Zieht man es von der UL ab, bleibt auch für sie ein Sicherheitsabstand.

Mehrere Produkte addieren sich

Vitamin D steckt in Einzelpräparaten, Kombiprodukten mit K2, Multivitaminen und angereicherten Lebensmitteln. Für die Einordnung zählt die Summe aller Quellen. Der Konfigurator addiert die Mengen deiner Auswahl und vergleicht sie mit dem Cap.

Unsicherheit und Medikamente

Bei Unsicherheit über die eigene Zufuhr oder bei regelmäßiger Medikamenteneinnahme klärst du die Dosis vorab ärztlich ab. Diese Seite gibt keine individuelle Empfehlung.

Dosis und Höchstmenge

Bei Vitamin D gilt die UL für die Gesamtzufuhr, deshalb wird die Nahrungszufuhr abgezogen: 100 µg − 11,1 µg = 88,9 µg (rund 3.556 IE; 1 µg entspricht 40 IE) [1][2]. Der Nährstoffbezugswert beträgt 5 µg (200 IE). Das BfR schlägt für ein einzelnes Nahrungsergänzungsmittel eine niedrigere Höchstmenge von 20 µg Vitamin D je Tagesdosis vor (BfR-Stellungnahme 007/2024) [2]. Gilt die UL nur für zugesetzte Formen, ist der Cap gleich der UL. Ohne UL gibt es keinen numerischen Cap.

Höchstmengen und Obergrenzen für Supplemente (Rechenweg)
NährstoffUL (EFSA)P95 NahrungCap SupplementGeltungsbereich der ULQuelle
Vitamin D100 µg11,1 µg88,9 µg
Cap = UL − P95 = 100 − 11,1 = 88,9 µg
Gesamtzufuhr aus allen Quellen
EFSA, Overview on Tolerable Upper Intake Levels, Version 11 (Aug. 2025)
BfR-Stellungnahme 007/2024, Vitamin D (P95 NVS II 14–80 J.: 11,1 µg)
Vitamin B612 mg6,8 mg5,2 mg
Cap = UL − P95 = 12 − 6,8 = 5,2 mg
Gesamtzufuhr aus allen Quellen
EFSA, Overview on Tolerable Upper Intake Levels, Version 11 (Aug. 2025)
BfR-Stellungnahme 008/2024, Vitamin B6 (P95 NVS II Erwachsene bis 6,8 mg)
Magnesium250 mgk. A.250 mg
Cap = UL = 250 mg (UL gilt nur für zugesetzte Formen).
UL gilt für leicht dissoziierbare Salze und Verbindungen in Supplementen
nur zugesetzte Formen bzw. Supplemente
EFSA, Overview on Tolerable Upper Intake Levels, Version 11 (Aug. 2025)
Folat (Folsäure, 5-MTHF)1.000 µgk. A.1.000 µg
Cap = UL = 1.000 µg (UL gilt nur für zugesetzte Formen).
nur zugesetzte Formen bzw. Supplemente
EFSA, Overview on Tolerable Upper Intake Levels, Version 11 (Aug. 2025)
EPA + DHA5.000 mgk. A.5.000 mg
Cap = UL = 5.000 mg (UL gilt nur für zugesetzte Formen).
Kein UL; EFSA-Unbedenklichkeitsmenge für zusätzliche Zufuhr
nur zugesetzte Formen bzw. Supplemente
EFSA NDA 2012, EPA/DHA/DPA: zusätzliche Zufuhr bis 5 g/Tag unbedenklich (Erwachsene)

Der Cap ist eine vorsichtige Planungsgröße von klardosiert, keine Dosierempfehlung. Die Herleitung steht auf der Seite Methodik.

Worauf beim Produkt achten

  • Einheit prüfen: µg oder IE (1 µg = 40 IE).
  • Mengen aller Präparate addieren, auch Kombiprodukte und Multivitamine.
  • Menge je Tagesdosis vergleichen, nicht je Kapsel oder Tropfen.

Zugelassene Angaben (EU-Register)

Vitamin D trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei.
Gilt nur für Produkte mit mindestens 0,75 µg je Tagesdosis (mindestens 15 % NRV pro Tagesdosis).
Vitamin D trägt zur Erhaltung einer normalen Muskelfunktion bei.
Gilt nur für Produkte mit mindestens 0,75 µg je Tagesdosis (mindestens 15 % NRV pro Tagesdosis).

Wortlaut nach Verordnung (EU) Nr. 432/2012. Diese Seite spricht keine Wirkversprechen aus.

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So arbeiten wir: Methodik und Quellen

Quellen

  1. EFSA, Overview on Tolerable Upper Intake Levels, Version 11 (Aug. 2025)
  2. BfR-Stellungnahme 007/2024, Aktualisierung (2023) Vitamin D (P95 NVS II 14 bis 80 Jahre: 11,1 µg)
  3. BfR-Stellungnahme 006/2024, Methodik Höchstmengenvorschläge
  4. BfR-Stellungnahme 008/2024, Vitamin B6 (P95 NVS II Erwachsene bis 6,8 mg)
  5. Verordnung (EU) Nr. 432/2012, Anhang: zugelassene gesundheitsbezogene Angaben mit Verwendungsbedingungen (englischer Wortlaut über legislation.gov.uk; deutscher Wortlaut im EU-Register der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben)

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung.